Arbeitssicherheit BENDIG


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Wer, Was ...

Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ist für die Beratung des Arbeitgebers bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung in einem Unternehmen zuständig. Der Arbeitgeber hat SiFas zu bestellen und ihnen die vorgeschriebenen Aufgaben zu übertragen. Die Wahrnehmung der Aufgaben kann durch angestellte Fachkräfte wahrgenommen werden oder durch beauftragte freiberufliche Fachkräfte bzw. überbetriebliche Dienste. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht an Weisungen des Arbeitgebers gebunden.

Wer kann Fachkraft für Arbeitssicherheit sein? Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind Personen mit einer technischen Ausbildung, die über die, zur Erfüllung der Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft, erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Die Fachkunde kann durch einen staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Ausbildungslehrgang nachgewiesen werden.

Welche Aufgaben hat eine SiFa?
Die SiFas sollen den Arbeitgeber bei allen Fragen der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit beraten und unterstützen, die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beobachten, die Beschäftigten zu Fragen des Unfall- und Gesundheitsschutzes beraten und unterweisen, regelmäßig die Arbeitsstätten begehen und die Betriebsanlage und technischen Arbeitsmittel überprüfen, Gefährdungsanalysen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) durchführen und betriebliche Sicherheitsprobleme systematisch aufdecken und bewerten, die Ursachen von Arbeitsunfällen untersuchen und auswerten und Maßnahmen zu deren Verhütung vorschlagen, sollen bei der Schulung der Sicherheitsbsauftragten mitwirken.Die Aufgaben sind im § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgelegt.

Welche Unternehmen müssen SiFas bestellen?

Die Bestellung von SiFas ist nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 in allen Unternehmen erforderlich. Die Einsatzzeiten der Sicherheitsfachkräfte richten sich dabei nach der Art des Unternehmens. Im Einvernehmen mit der Berufsgenossenschaft kann von dieser Verpflichtung abgesehen werden, wenn die Anzahl der Beschäftigten, je nach Art des Unternehmens, weniger als 100 Arbeitnehmer/innen beträgt. In diesem Falle muß der Unternehmer die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit wahrnehmen - Unternehmermodell.

Welche Qualifikationen müssen SiFas haben? Voraussetzung ist eine Ausbildung als Ingenieur, Techniker oder Meister sowie eine zweijährige praktische Tätigkeit in diesem Beruf. Zusätzlich ist eine Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft erforderlich, die aufgeteilt auf mehrere Lehrgänge insgesamt 4-6 Wochen beträgt. Diese Lehrgänge werden u.a. von den Berufsgenossenschaften angeboten.

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Beratung und Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und Vorschriften der Berufsgenossenschaften. | SifaBendig@aol.com

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