Arbeitssicherheit BENDIG


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Das Verhüten von Unfällen

darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft.
Werner von Siemens (1880)


Herzlich willkommen bei Arbeitssicherheitsberatung BENDIG


Seit dem 01. April 1999 müssen alle Betriebe und Unternehmen sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch betreut werden, soweit diese nicht über eine eigene festangestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt verfügen.
Dies gilt unabhängig davon, wie viele Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt werden. Diese Betreuung ist schon dann erforderlich, wenn nur ein (1) Mitarbeiter beschäftigt wird.
Für den Unternehmer ist es nicht einfach alle gesetzlichen Sicherheitsvorschriften zu kennen und zu berücksichtigen. Vieles hat sich in den Vorschriften und Gesetzen geändert. Die Arbeitswelt ist komplizierter geworden. Gut das es dann die sach- und fachkundigen Berater gibt.

Meine Firma hat sich auf die arbeitssicherheitstechnische und -medizinische Beratung und Betreuung von mittelständischen und Kleinunternehmen gem. Arbeitssicherheitsgesetz und Vorschriften der Berufsgenossenschaften spezialisiert.
Sollten Ihr Betrieb also noch über keine Fachkraft für Arbeitssicherheit und keinen Betriebsarzt verfügen, biete ich Ihnen meine externen Beratung- und Betreuungsdienste gem. Arbeitssicherheitsgesetz an.
Fordern Sie ein kostenloses und unverbindliches Erstangebot oder Vergleichsangebot.
Meine Stundensätze richten sich nach Anzahl der erforderlichen oder von der Berufsgenossenschaft festgelegten Betreuungszeit.
Senken Sie das Risiko für Ihre Arbeitnehmer/ Beschäftigten und verschaffen Sie sich Sicherheit gegenüber den Aufsichtsbehörden.

Mit bester Empfehlung
Ihr Sicherheitsberater Werner Bendig


Auch wenn andere Sicherheitsprobleme im Betrieb oder Unternehmen bestehen berate ich gern. Ganz kurzfristig ist es mir möglich geeignete Umsetzungsmaß-
nahmen vorzuschlagen.



Im Jahre 1974 wurde das betriebliche Arbeitschutzsystem mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) auf eine betriebliche Basis gestellt. Seither ist der Arbeitgeber, der für die Sicherheit und die Gesundheit bei der Arbeit aller in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu sorgen hat, verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu seiner Unterstützung und Beratung zu bestellen. Das bedeutet, dass jeder Betrieb sicherheitstechnisch betreut werden muss.

Die Grundlage hierfür bildet die Unfallverhütungsvorschrift
Fachkräfte für Arbeitssicherheit “ (BGV A 2).


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Beratung und Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und Vorschriften der Berufsgenossenschaften. | SifaBendig@aol.com

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