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Aufgabenbereiche der SiFas.
Die Sicherheitstechnische Betreuung eines Unternehmens setzt sich zusammen aus den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind für den Arbeitsschutz und die Beratung und Umsetzung von Maßnahmen zur Unfallverhütung zuständig. Sie können im Unternehmen angestellte Fachkräfte, freiberufliche Fachkräfte oder überbetriebliche Dienste sein. Sie müssen über eine technische Ausbildung und sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Sie sollen die Beschäftigten beraten und unterweisen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht an Weisungen des Arbeitgebers gebunden. Sicherheitsbeauftragte wachen über die Sicherheitsstandards in einem definierten Bereich. Sie sollen auf bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam machen. Betriebsräte sind bei der Beauftragung von Fachkräften für Arbeitssicherheit zu beteiligen. Alle, im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes tätigen Personen sind zur Zusammenarbeit, u.a. im Arbeitsschutzausschuss, aufgefordert.
Die sicherheitstechnische Betreuung (Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte) bildet zusammen mit der arbeitsmedizinischen Betreuung (Betriebsärzte, Betriebssanitäter und Ersthelfer) den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie haben die Aufgabe, den Unternehmer in allen relevanten, arbeitsschutzrechtlichen Fragen zu beraten und geeignete Maßnahmen anzuregen und durchzuführen.